Behandlungsvorschriften System / Material (Realisierung) erarbeiten

Zweck

Die definitiven Behandlungsvorschriften Material (Realisierung) für als schutzwürdig eingestuftes Armeematerial dienen dazu, den Schutz und die Sicherheit des Armeematerials nach den Auflagen der Hersteller (Ersteller), des Herkunftslands und des VBS zu gewährleisten.

Grundidee

Die Einstufung des Armeematerials hinsichtlich seiner Schutzwürdigkeit und die definitiven Behandlungsvorschriften Material (Realisierung) schaffen eine klare und verbindliche Sicherheitsgrundlage.

HERMES spezifisch

Mit der erfolgten Einstufung des Armeematerials hinsichtlich seiner Schutzwürdigkeit wird sichergestellt, dass die für die entsprechende Schutzstufe geltenden Regelungen angewendet werden müssen. Basierend auf der erfolgten Einstufung des Armeematerials können die definitiven Behandlungsvorschriften Material (Realisierung) erarbeitet werden. Dazu werden die bereits erarbeiteten provisorischen Behandlungsvorschriften Material (Evaluation) weiterentwickelt. Allfällige Erkenntnisse aus Erprobung und Truppenversuch fliessen darin ein.

Aktivitäten

  1. Angemessenheit und Praxistauglichkeit der Sicherheitsanforderungen in den provisorischen Behandlungsvorschriften beurteilen
  2. Auf der Grundlage der provisorischen Behandlungsvorschriften Material (Evaluation) das definitive Dokument entwerfen
  3. Mit der Sicherheitsorganisation des Anwenders abstimmen
  4. Mit den Controlling- und Vorgabestellen abstimmen
  5. Verantwortlicher der Stammorganisation genehmigt die definitiven Behandlungsvorschriften Material (Realisierung) oder weist sie zurück
  6. Nach Abstimmung mit der Sicherheitsorganisation des Anwenders Einstufung vornehmen und in der Zentralen Integrationsdatenbank (ZID) von SAP einpflegen

Ergebnisse

Beziehungen