Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift erarbeiten

Zweck

Die Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift legt die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des Erstellers fest und regelt die Verantwortlichkeiten sowie erforderlichen Massnahmen. Sie bildet die Grundlage zur Abnahme des Vertragsgegenstands.

Grundidee

Basierend auf dem mit dem Ersteller vereinbarten Vertragsgegenstand, der die technischen Anforderungen oder die Spezifikation enthält, wird die Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift erarbeitet. Zudem werden die Bedingungen für die Umsetzung der Tätigkeiten aufgrund der Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift festgelegt.

In der Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift werden die relevanten Vorgaben und Vorschriften (z.B. Personenschutz, Arbeitssicherheit) dem Ersteller vorgegeben. Es werden die Verantwortlichkeiten in den Abnahmen geregelt.

Eine erfolgreiche Abnahme des Vertragsgegenstands ist Bedingung zur subsequenten Annahme. Die Annahme ist in der Regel mit vertraglich vereinbarten Zahlungen verbunden (zahlungsrelevante vertragliche Meilensteine).

HERMES spezifisch

Die Vorgaben aus dem Modul Integrale Sicherheit System / Material / IT müssen in den Anforderungen und in den Spezifikationen festgehalten sein. Die Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift regelt die Rahmenbedingung für das Zulassungsverfahren und die Abnahme.

Aktivitäten

  1. Verantwortlichkeiten gemäss der Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift festlegen
  2. Basierend auf den vertraglichen technischen Anforderungen oder Spezifikationen die Requirements-Verification-Matrix (RVM) als Teil der Qualitäts-, Inspektions- und Abnahmevorschrift vereinbaren
  3. Ablauf des Abnahmeprozesses zusammen mit dem Ersteller bestimmen

Ergebnisse

Beziehungen