Analyse der Rechtsgrundlagen erarbeiten

Zweck

Mit der Analyse der Rechtsgrundlagen wird sichergestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Projekt gegeben oder Massnahmen definiert sind, damit diese geschaffen werden können.

Grundidee

Die rechtlichen Grundlagen müssen in jedem Projekt eingehalten werden. Sie bilden eine unverrückbare Restriktion für ein Projekt.

HERMES spezifisch

Die Projektleitung stellt sicher, dass abgeklärt wird, ob auf nationaler und völkerrechtlicher Ebene eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Hierzu wird mit der zuständigen Stelle (in der Regel ein Rechtsdienst oder eine Dienststelle, welche für die Rechtsetzung zuständig ist) Kontakt aufgenommen. Fehlt eine ausreichende Rechtsgrundlage, so gilt es - wiederum in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - zu klären, ob und wie die nötigen rechtlichen Grundlagen erarbeitet werden können.

Bei der Rechtsgrundlagenanalyse werden auch vertragliche Aspekte wie z.B. das Transfermonitoring (Exportkontrolle und Restriktionen) überprüft.

Die Erkenntnisse aus der Analyse der Rechtsgrundlage fliessen in die Projektstudie ein.

Aktivitäten

  1. Bestehende Rechtsgrundlagen im Hinblick auf das künftige System dokumentieren
  2. Bevorstehende Änderungen der bestehenden Rechtsgrundlagen analysieren
  3. Mögliche Lücken bei den Rechtsgrundlagen identifizieren und mit den zuständigen Stellen Vorschläge zur Deckung der Lücken erarbeiten
  4. Auswirkungen auf die Projektstudie und die Projektabwicklung beurteilen
  5. Rechtsgrundlagenanalyse mit den Stakeholdern abstimmen
  6. Auswirkung auf die anderen Ergebnisse im Modul Projektgrundlagen prüfen
  7. Allfällige Erkenntnisse aus der völkerrechtlichen Prüfung einbeziehen
  8. Rechtsgrundlagenanalyse fertigstellen

Ergebnisse

Beziehungen