Vereinbarung Änderungsdienst

Beschreibung

Am Ende der Realisierung bzw. spätestens vor Abschluss des Projekts muss der Änderungsdienst für die Phase Nutzung aufgebaut sein. Die Ausgestaltung des Änderungsdienstes wird in einer Vereinbarung festgehalten.

In der Regel basiert der Änderungsdienst vollumfänglich auf den Ausführungsbestimmungen für den Änderungsdienst am Armeematerial. Ist dies der Fall, wird eine einfache Vereinbarung getroffen. Weicht der Änderungsdienst aus zwingenden Gründen markant von den allgemeinen Ausführungsbestimmungen ab, so können systemspezifische Ausführungsbestimmungen erlassen werden.

Inhalt

  1. Vereinbarung über den Aufbau und die Durchführung des Änderungsdienstes

Bei der einfachen Vereinbarung Änderungsdienst werden lediglich die in den generellen Ausführungsbestimmungen für den Änderungsdienst beschriebenen Rollen den einzelnen Organisationen der Stammorganisation zugewiesen sowie allfällige Spezifika geregelt.

  1. Bezeichnung System / Objekt
    1. SAP-Nr.
    2. Bemerkungen / Systemspezifische Ausprägungen
    3. Sammelstelle für Änderungsanträge
    4. Festlegung der Rollenzuordnung
    5. Unterschriften der Rollenträger sowie Visum der vorgesetzten Linieninstanz
    6. Verteiler
  2. Systemspezifische Ausführungsbestimmungen für den Änderungsdienst

Basierend auf den allgemeinen Ausführungsbestimmungen für den Änderungsdienst am Armeematerial wird ein Dokument erarbeitet, welches im Detail den Änderungsdienst für das spezifische System / Material regelt.

  1. Einleitung
    1. Aufbau und Durchführung des Änderungsdienstes
    2. Organisation des Änderungsdienstes
    3. Dringlichkeitsstufen
    4. Ablauf des Änderungsdienstes
    5. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
    6. Konfigurationsmanagement
    7. Finanzierung und Auftragswesen
    8. Schlussbestimmungen
    9. Abkürzungen

Dokumentvorlage

Beziehungen