Bundesbeschluss Armeebotschaft
Beschreibung
Der Bundesbeschluss Armeebotschaft wird durch den Bundesrat erstellt bzw. verabschiedet und durch die Parlamente genehmigt.
Das GS VBS ist für das Verfassen der Armeebotschaft verantwortlich.
Inhalt
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Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der nächsten vier Jahre der Armee
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Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm
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Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial
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Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS
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Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen
Richtlinien Bundesratsgeschäfte
Dokumentvorlage
Beziehungen
Modul | Aufgabe | Verantwortung Aufgabe | Ergebnis | Beteiligt an der Ergebniserstellung |
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Beschaffung Einladungsverfahren | Beitrag Armeebotschaft System / Material / IT erarbeiten | Projektleiter | Bundesbeschluss Armeebotschaft | |
Immobilien | Beitrag Armeebotschaft Immobilien erarbeiten | Eigentümervertreter Immobilien | Bundesbeschluss Armeebotschaft |