Zulassung Evaluationssystem und -material

Beschreibung

Motorfahrzeuge, Anhänger und Schiffe, die für die Armee gekauft, gemietet oder requiriert werden, dürfen nur mit einem Fahrzeug- respektive einem Schiffsausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Für die In- und Ausserverkehrssetzung ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) zuständig. Für militärische Fahrzeuge, Schiffe und Wechselsysteme werden Ausweisdokumente durch SVSAA ausgestellt. Ähnliche Regelungen bestehen für Starkstromerzeugnisse, Schusswaffen etc. und sind entsprechend mit der im Einzelfall zuständigen Stammorganisation zu regeln. 

Verantwortlich für die Prüfung der Lufttüchtigkeit und die Zulassung der schweizerischen Militärluftfahrtsysteme ist armasuisse.

Dokumentvorlage

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