Zulassung

Beschreibung

Motorfahrzeuge, Anhänger, Schiffe und luftfahrttechnische Erzeugnisse sind einem Zulassungsverfahren durch die zuständigen Stellen zu unterziehen.

Motorfahrzeuge, Anhänger und Schiffe, die für die Armee gekauft, gemietet oder requiriert werden, dürfen nur mit einem Fahrzeug- respektive einem Schiffsausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Für die In- und Ausserverkehrssetzung ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) zuständig. Für militärische Fahrzeuge, Schiffe und Wechselsysteme werden Ausweisdokumente durch SVSAA ausgestellt.

Verantwortlich für die Prüfung der Lufttüchtigkeit und die Zulassung der schweizerischen Militärluftfahrtsysteme ist armasuisse.

Versender (Produktion, Spedition, Technik, Verkauf, Konstruktion, Labor), von Gegenständen mit eingebauten Explosivstoffen müssen die ungeprüften Verpackungen bei armasuisse, Bereich Transport und Zoll, zur Bauartprüfung in Auftrag geben.

Verpackungen, in denen gefährliche Güter transportiert werden, müssen vor deren Verwendung die gesetzlich erforderliche Bauartprüfung bestanden haben, für den Transport zugelassen und mit einer Kennzeichnung versehen sein. Die Bauartprüfung erfolgt nach den internationalen Empfehlungen der UN-Recommendations for the Transport of Dangerous Goods oder nach dem Kap 6.1 der europäischen Beförderungsvorschriften RID bzw. ADR.

Inhalt

  1. Inhalte einer Zulassung

Dokumentvorlage

Beziehungen

Modul Aufgabe Verantwortung Aufgabe Ergebnis Beteiligt an der Ergebniserstellung
System / Material Nullserie realisieren und Zulassungsverfahren durchführen Technikverantwortlicher Zulassung