Zulassung
Beschreibung
Motorfahrzeuge, Anhänger, Schiffe und luftfahrttechnische Erzeugnisse sind einem Zulassungsverfahren durch die zuständigen Stellen zu unterziehen.
Motorfahrzeuge, Anhänger und Schiffe, die für die Armee gekauft, gemietet oder requiriert werden, dürfen nur mit einem Fahrzeug- respektive einem Schiffsausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Für die In- und Ausserverkehrssetzung ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) zuständig. Für militärische Fahrzeuge, Schiffe und Wechselsysteme werden Ausweisdokumente durch SVSAA ausgestellt.
Verantwortlich für die Prüfung der Lufttüchtigkeit und die Zulassung der schweizerischen Militärluftfahrtsysteme ist der Armeestab.
Versender (Produktion, Spedition, Technik, Verkauf, Konstruktion, Labor), von Gegenständen mit eingebauten Explosivstoffen müssen die ungeprüften Verpackungen bei Armeestab, Bereich Logistik und Zoll, zur Bauartprüfung in Auftrag geben.
Verpackungen, in denen gefährliche Güter transportiert werden, müssen vor deren Verwendung die gesetzlich erforderliche Bauartprüfung bestanden haben, für den Transport zugelassen und mit einer Kennzeichnung versehen sein. Die Bauartprüfung erfolgt nach den internationalen Empfehlungen der UN-Recommendations for the Transport of Dangerous Goods oder nach dem Kap 6.1 der europäischen Beförderungsvorschriften RID bzw. ADR.
Inhalt
Dies ist nur ein Auszug des Dokumenteninhalts.
- Inhalte einer Zulassung
Dokumentenvorlage
Beziehungen
| Modul | Aufgabe | Verantwortung Aufgabe | Ergebnis | Beteiligt an der Ergebniserstellung |
|---|---|---|---|---|
| System/Material | Nullserie realisieren und Zulassungsverfahren durchführen | Technikverantwortlicher | Zulassung |