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Bundesbeschluss Armeebotschaft

Beschreibung

Der Bundesbeschluss Armeebotschaft wird durch den Bundesrat erstellt bzw. verabschiedet und durch die Parlamente genehmigt.

Das GS VBS ist für das Verfassen der Armeebotschaft verantwortlich.

Inhalt

Dies ist nur ein Auszug des Dokumenteninhalts.

  • Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der nächsten vier Jahre der Armee
  • Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm
  • Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial
  • Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS
  • Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen

Richtlinien Bundesratsgeschäfte

Ergebnisse