Bundesbeschluss Armeebotschaft
Beschreibung
Der Bundesbeschluss Armeebotschaft wird durch den Bundesrat erstellt bzw. verabschiedet und durch die Parlamente genehmigt.
Das GS VBS ist für das Verfassen der Armeebotschaft verantwortlich.
Inhalt
Dies ist nur ein Auszug des Dokumenteninhalts.
- Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der nächsten vier Jahre der Armee
- Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm
- Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial
- Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS
- Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen
Richtlinien Bundesratsgeschäfte
Dokumentenvorlage
Beziehungen
Modul | Aufgabe | Verantwortung Aufgabe | Ergebnis | Beteiligt an der Ergebniserstellung |
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Beschaffung Einladungsverfahren | Beitrag Armeebotschaft System/Material/IT erarbeiten | Projektleiter | Bundesbeschluss Armeebotschaft | |
Immobilien | Beitrag Armeebotschaft Immobilien erarbeiten | Eigentümervertreter Immobilien | Bundesbeschluss Armeebotschaft |