AdS Konzept

Die in der Phase Initialisierung erarbeiteten und im Projektauftrag Ausserdienststellungskonzept festgehaltenen Ergebnisse (inkl. Auflagen, Rahmenbedingungen) werden vertieft analysiert und in der Bearbeitung des Ausserdienststellungskonzepts berücksichtigt. Die Erarbeitung des Ausserdienststellungskonzepts erfolgt so detailliert, dass die Projektbeteiligten die operative Ausserdienststellung (inkl. Liquidation) auf einer verlässlichen Grundlage planen, offerieren und realisieren können.

  1. Die Anforderungen werden konkretisiert und vervollständigt. Basierend auf den Erkenntnissen wird das Ausserdienststellungskonzept erarbeitet. Die Machbarkeit wird durch Absprache mit allen relevanten Stakeholdern überprüft.
  2. Die Auswirkungen auf die Organisation, die Logistik (inkl. Daten) und den Betrieb werden erarbeitet und ins Ausserdienststellungskonzept aufgenommen.
  3. Das Ausserdienststellungskonzept wird genehmigt. Die Freigabe erfolgt durch den Chef Armeeplanung und den Chef Systemmanagement der LBA.
  4. Der Entscheid zur Phasenfreigabe AdS Realisierung erfolgt mittels Projektauftrag AdS-Realisierung. Dieser wird vom Chef Armeeplanung und dem Chef Systemmanagement der LBA gemeinsam unterzeichnet.
  5. Die Mittel für die nächste Phase werden aufgrund des konkretisierten Ausserdienststellungskonzepts und der vorliegenden Angebote freigegeben.

Am Ende der Phase Konzept wird nochmals geprüft, ob es sinnvoll ist, die Ausserdienststellung zu realisieren. Mögliche Gründe für eine Beendigung sind fehlende politische Akzeptanz, fehlende Übereinstimmung mit den Zielen und Strategien der Armeeführung bzw. der militärischen Gesamtplanung.